Was tun nach einem Verkehrsunfall?
Der umfassende Ratgeber für Ihre Rechte
Ein Autounfall passiert meist unerwartet und sorgt im ersten Moment für Hektik. Umso wichtiger ist es, besonnen zu handeln. Neben der Erstversorgung vor Ort geht es vor allem darum, Ihre finanziellen und rechtlichen Ansprüche nicht zu gefährden. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall in München und Umgebung.
1. Sofortmaßnahmen am Unfallort: Sicherheit geht vor
Unfallstelle absichern
- Warnblinkanlage sofort einschalten.
- Warnweste bereits im Fahrzeug anziehen, bevor Sie aussteigen.
- Warndreieck gut sichtbar aufstellen (innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen 100 m, auf Autobahnen mindestens 150 bis 200 m Entfernung).
- Begeben Sie sich und Ihre Insassen umgehend in Sicherheit (z. B. hinter die Leitplanke auf der Autobahn).
Erste Hilfe leisten & Notruf wählen
- Bei Verletzten sofort Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst unter der 112 rufen.
Wann sollte die Polizei gerufen werden (110)?
- Bei Personenschäden.
- Bei hohem Sachschaden oder unklarer Schuldfrage.
- Wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss steht.
- Bei Beteiligung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen.
2. Beweissicherung & Datenaufnahme
Eine genaue Dokumentation schützt Sie vor späteren Falschaussagen der gegnerischen Versicherung:
- Fotos machen: Fotografieren Sie die gesamte Unfallstelle, Fahrzeugpositionen (Endstellung), Bremsspuren, Straßenschilder sowie alle sichtbaren Detailschäden an den Beteiligten Fahrzeugen aus verschiedenen Blickwinkeln.
- Daten austauschen: Notieren Sie Name, Adresse, Telefonnummer, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer aller Beteiligten. Verlangen Sie ggf. die Einsicht in den Personalausweis und Fahrzeugschein.
- Zeugen notieren: Sichern Sie Namen und Kontaktdaten von Unfallzeugen vor Ort.
- Unfallbericht ausfüllen: Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht.
Wichtig: Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis am Unfallort! Ein einfaches „Entschuldigung“ kann bereits gegnerisch ausgelegt werden.
3. Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, haben Sie weitreichende gesetzliche Rechte:
- Freie Wahl des KFZ-Sachverständigen: Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren! Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhänigen und neutralen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl. Ab einer Bagatellgrenze (Schadenhöhe ab ca. 750–1.000 €) übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten vollständig.
- Anwaltskosten werden erstattet: Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Auch diese Kosten muss die Versicherung des Verursachers tragen.
- Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung: Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung steht Ihnen ein Mietwagen oder eine finanzielle Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres PKWs zu.
- Wertminderung: Ein Unfallwagen verliert trotz Fachreparatur an Marktwert. Ein qualifiziertes Gutachten ermittelt diese finanzielle Wertminderung, die Ihnen ausgezahlt werden muss.
4. Warum ein Kaskogutachten bei Mitschuld oder Selbstverschulden?
Sollten Sie den Unfall selbst verursacht haben oder eine Teilhabe tragen, tritt Ihre Kaskoversicherung ein. In diesem Fall bestimmt in der Regel die Versicherung den Gutachter. Dennoch lohnt sich bei Unklarheiten die Beratung durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro.
5. Checkliste: Das müssen Sie tun – Auf einen Blick
- Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)
- Erste Hilfe leisten / Notruf 112 / Polizei 110
- Fotos von Schäden, Fahrzeugpositionen und Umgebung machen
- Kontaktdaten, Kennzeichen & Versicherungsdaten austauschen
- Unabhängigen KFZ-Sachverständigen kontaktieren (vor der Reparatur!)
- Unfall bei der Versicherung melden
Sie hatten einen Unfall und benötigen Hilfe?
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